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Hörhilfen sind in Form und Technik unterschiedlich und werden immer individuell an den jeweiligen Träger angepasst.
Es gibt hunderte Ausführungen, die sich in Technik und Bauform unterscheiden. Vom kleinsten Gerät, das völlig im Gehörgang verschwindet, bis hin zum Hinter-dem-Ohr-Gerät, von analoger Verstärkertechnik bis zu volldigitalen High-Tech-Computern reicht die Palette, um Hörminderungen entsprechend der individuellen Erfordernisse auszugleichen.

Aber auch kosmetische Lösungen wie Hautdesign auf Sichtflächen von Im-Ohr-Geräten sowie farbliche Abstimmung auf Haarfarbe bei Hinter-Ohr-Geräten und die Anfertigung von Schmuckotoplastiken tragen einen Teil zu individuellen Lösungen bei der Hörgeräteversorgung bei.
So unterschiedlich die Möglichkeiten - so vielfältig sind auch die Preise. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können sich - bei Vorlage einer HNO-ärztlichen Verordnung oder bei Wiederversorgung mit Hörgeräten - von ihrer Krankenkasse (nach Genehmigung) entweder
- für eine ausreichend zweckmäßige Hörgeräte-Versorgung zum Krankenkassen-Festbetrag (ohne privaten Eigenanteil), (Der Versicherte trägt dabei nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro / Ohr)
- oder für eine technisch höherwertige Hörgeräte-Versorgung mit Mehrkosten entscheiden.
(Der Preis für die Hörgeräte-Versorgung ermäßigt sich für den Kunden um den Zuschuss der entsprechenden Krankenkassen-Festbetragsleistung. Die gesetzliche Zuzahlung von 10,- Euro / Ohr ist ebenso zu entrichten.)
Wir sind Partner aller namhaften Hörgerätehersteller der Welt, und durch ständige Weiterbildung profitieren Sie von unserem Ausbildungsstand und unserer Erfahrung.
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Schematische Darstellung eines Hinter-dem-Ohr-Gerätes:

Schematische Darstellung eines Im-Ohr-Gerätes:

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